Abschaltung der Straßenbeleuchtung

Da von Einwohnern der Gemeinde Gangelt Beschwerden zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung eingegangen sind, wurde das Thema in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2012 erneut beraten (Drucksache IX/0344).

Alle Fraktionen waren sich einig, dass mittel- bis langfristig eine Umrüstung auf die LED-Technik erfolgen soll. Sowohl die UB-Fraktion als auch die CDU-Fraktion haben ausdrücklich bekräftigt, an der bisherigen (einjährigen) Versuchsphase unverändert festhalten zu wollen. Es wurde beschlossen, dass ein interfraktioneller Arbeitskreis gebildet wird, der weiter über die Thematik und Lösungsmöglichkeiten beraten soll.


Weil die Auseinandersetzung um das Für und Wider der Abschaltung der Straßenbeleuchtung nicht nur auf rein sachlicher Ebene geführt wird, hat die UB-Fraktion bereits vor der Sitzung einen Fragenkatalog an die Gemeindeverwaltung geschickt.

Fragenkatalog der UB-Fraktion

 

Dieser wurde allen Sitzungsmitgliedern vor Sitzungsbeginn nebst Antworten der Verwaltung ausgehändigt. Nachfolgend werden die Antworten der Verwaltung aufgeführt:

1. Eine entsprechende Tabelle liegt vor, wobei 1375 Leuchten sich im Besitz der WestEnergie und Verkehr GmbH befinden und 702 Leuchten zum Eigentum der Gemeinde Gangelt gehören.

2. Ein Fußgängerüberweg in Gangelt einschl. Adaptionsstrecke bildet eine Ausnahme. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen wie z.B. Karneval, Sylvester und andere Brauchtumsveranstaltungen

3. Für die Gemeinde Gangelt ergibt sich eine Energieersparnis von ca. 250.000 kWh (ca. 38.500 €/a). Dies entspricht ca. 19% des kommunalen Eigenstromverbrauchs/a. Daten aus den umliegenden Kommunen liegen nicht vor. Seitens der Umweltverbände konnten bis jetzt keine Informationen eingeholt werden.

4. In 2011 betrug der Anteil der Straßenbeleuchtung 43% des kommunalen Eigenstromverbrauchs.

5. Die tatsächlichen Umstellungskosten beliefen sich auf ca. 2.800 €. (Die zur Umprogrammierung der einzelnen Schaltstellen durch die NEW erforderlichen Arbeiten in Höhe von 2.500 € wurden seitens der NEW bei der erstmaligen Umstellung nicht berechnet.)

6. Bei einer erneuten Umstellung (Aufhebung der Nachtschaltung) würden seitens der NEW 2.500 € berechnet.

7. Seit Beginn der Nachtabschaltung, 05.03.2012 bis zum heutigen Tage (20.09.2012) ergeben sich Energieeinsparungen in Höhe von ca. 123.300 kWh (ca. 19.800 €). Eine längere Haltbarkeit der Leuchtmittel ergibt sich zwangsläufig. Eine Verringerung der Wartungskosten ist auf Grund des derzeit bestehenden Wartungsvertrages nicht gegeben.

8. Eine Kriminalstatistik für die Monate April-Juni 2012 liegt nicht vor. Ein Anstieg der Kriminalitätsrate aufgrund der Nachtabschaltung, insbesondere der Eigentumsdelikte, ist nach Rücksprache mit der Polizei an Hand der Kriminalstatistiken nicht erkennbar.

9. Falls die Einsatzleitung der Feuerwehr im Einsatzfall auf die Einschaltung der Straßenbeleuchtung angewiesen ist, kann über die Netzstelle der NEW der Modus „Wartung“ für den betreffenden Ort innerhalb von 5 Minuten realisiert werden. Die Polizeidirektion Heinsberg konnte eine direkte Gefährdung nächtlicher Einsätze durch die Nachtabschaltung nicht bestätigen, dennoch könne die Verfolgung, z.B. eines Straftäters, erschwert werden. Der Leitung des Rettungsdienstes des Kreises Heinsberg liegt seitens ihrer Rettungskräfte keine Beanstandung über die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung vor. Von einer Gefährdung der nächtlichen Einsätze wird nicht ausgegangen, zumal im Falle eines Großereignisses Feuerwehr oder Rettungsdienst die Aktivierung der Straßenbeleuchtung innerhalb von 5 Minuten einleiten könnte.

10. Diverse Hundebesitzer trugen auf Grund von mangelndem Licht beim Ausführen ihrer Hunde Beschwerden an die Verwaltung heran.

11. Zunächst sollten alle Leuchten, welche mit Quecksilberdampfleuchtmittel ausgestattet sind, durch LED-Leuchten ersetzt werden. Die Umrüstung vorhandener, nicht reduzierbarer Leuchten mit Natriumdampfleuchtmittel, ist zu kostenaufwendig.

12. Der Einsatz der LED-Technik für die Straßenbeleuchtung schreitet ständig fort, wobei zum jetzigen Zeitpunkt leistungsfähige Leuchten zur Verfügung stehen. Ein Austausch von Leuchten mit HQL-Leuchtmittel gegen LED-Leuchten ist energetisch sinnvoll, da bezüglich der Öko-Design-Richtlinie ab 2014 HQL-Leuchtmittel nicht mehr erworben werden können. Insgesamt müssten 739 Leuchten, die mit HQL-Leuchtmittel betrieben werden, durch LED-Leuchten ersetzt werden. Hierbei würden Kosten von ca. 385.000 € entstehen. Gleichzeitig ist mit einer Energieeinsparung in Höhe von ca. 100.000 kWh/a und damit einhergehender Kostenersparnis in Höhe von ca. 20.000 €/a zu rechnen. Parallel hierzu ergibt sich durch den verminderten Wartungspreis der LED-Leuchten eine weitere Kostenersparnis in Höhe von ca. 27.000 €/a, so dass es insgesamt zu einer Ersparnis in Höhe von ca. 47.000 €/a kommen würde. Bei Beibehaltung der Nachtabschaltung betrüge der Amortisationszeitraum für die Anschaffung der LED-Leuchten ca. 8 Jahre.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert