Bebauungsplan Nr. 63 „Im Jankerfeld/III“

Die UB Gangelt distanziert sich ausdrücklich von der heute in der Presse fehlerhaft dargestellten Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes. Da die Presse seit geraumer Zeit nur noch sporadisch an den Sitzungen in Gangelt teilnimmt und auch an dieser Sitzung nicht teilgenommen hat, ist nicht bekannt, woher die Zeitungsredaktion die falsche Information hat.
Weiterhin wird nach Ansicht der UB Fraktion beim Leser des Artikels der Eindruck erweckt, dass der Bauauschuss sich in irgendeiner Art und Weise durch die Ablehnung des Änderungsantrages falsch verhalten haben soll, weil dieser wegen einer Lappalie, Unwissenheit über baurechtliche Begriffe oder die Bevorzugung umweltrechtlicher Aspekte der Bauherren dem Begehren nicht wohlgesonnen war.
Fakt ist jedoch, dass hier keine Laien am Werke waren! Den Architekten ist nach der Berichterstattung wohl ein Fehler unterlaufen. Diese haben einfach Ihre Hausaufgaben nicht richtig gemacht! Ich unterstelle, dass diese Fachleute schon gewusst haben, was ein Altan ist und dass sie sich vor der Umsetzung des Vorhabens mit dem Bauplan und den textlichen Festsetzungen zu diesem Plan auseinandergesetzt haben. Falls nicht, dann haben sie zumindest fahrlässig gehandelt. Für derartige Fehler hat der Berufstand der Architekten eine Haftpflichtversicherung, so dass den Bauherren – entgegen der Berichterstattung– kein Schaden entstehen wird.
Auch die UB Fraktion wollte – wie die CDU Fraktion – keinen Präzedenzfall schaffen und hat deshalb gegen eine Änderung des Bebauungsplanes gestimmt. Wenn Baupläne und textliche Festsetzungen unbeachtet bleiben, könnte der Ausschuss gänzlich abgeschafft werden. Im Übrigen hätten die Bauherren bzw. deren Architekten im Vorfeld der Baumaßnahme durch Änderungsantrag eine Rechtssicherheit erlangen können.

Die Sitzungsvorlage finden Sie hier.

Den Artikel in der Geilenkirchener Zeitung lesen Sie hier.

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