Erhöhung der Hundesteuer

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2012 ist die Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gangelt gegen die Stimme der UB-Fraktion beschlossen worden (Drucksache IX/0346). In der abschließenden Entscheidung des Gemeinderates am 25.09.2012 wurde die Erhöhung gegen die Stimmen der UB-Fraktion mehrheitlich beschlossen und tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

Die zuletzt zum 01.01.2002 beschlossene Hundesteuersatzung entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes und ist daher neu zu fassen.

Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde Gangelt sieht die Gemeindeprüfanstalt NRW in ihrem Abschlussbericht eine Ertragsverbesserung bei der Hundesteuer und empfiehlt eine Erhöhung der Hundesteuer um 30 %.

Die Festlegung der Steuersätze liegt im abgabepolitischen Ermessen der Gemeinde. Nach Auffassung der Verwaltung soll die Hundesteuer ab dem 01.01.2013 jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird 54,00 € (bisher: 42,00 €)
b) zwei Hunde gehalten werden 78,00 € je Hund (bisher: 60,00 €)
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 96,00 € je Hund (bisher: 72,00 €)
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird

432,00 € (bisher: 420,00 €)

e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden

540,00 € je Hund (bisher: 600,00 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

betragen.

Auf Vorschlag der SPD und CDU-Fraktionen wird die Steuer zu d) auf 540,00 € (statt 432,00 €) und die Steuer zu e) auf 780,00 € (statt 540,00 €) erhöht.

Nach Auskunft der Verwaltung gibt es derzeit 1096 Hunde (davon 6 sogenannte Kampfhunde) im Gemeindegebiet. Bei der kürzlich durchgeführten Bestandsabfrage konnte ein Zuwachs des Steueraufkommens von 24 % erreicht werden (ca. 10T€).

Grundsätzlich ist der Erlass einer Hundesteuersatzung als ordnungspolitische Maßnahme sinnvoll und zu begrüßen. Die UB-Fraktion hat aus den nachfolgenden Gründen die Erhöhung der Hundesteuer abgelehnt:

a) Die Hundesteuer ist ein Relikt aus dem Mittelalter, die im 19. Jahrhundert als Luxussteuer galt, weil der Staat der Ansicht war, dass jemand, der sich einen Hund leisten kann, daneben noch genug Geld haben muss, um einen Sonderbeitrag für die Allgemeinheit zu leisten.

b) Die Bestandsprüfung hat bereits neben der Besteuerungsgerechtigkeit fast zu der von der Gemeindeprüfanstalt empfohlenen Ertragsverbesserung von 30 % geführt (Anm.: 24 %).

c) Unter sozialen und gesundheitlichen Aspekten ist die Tierhaltung positiv zu sehen.

d) Wegen einer anhängigen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, die die Erhebung der Hundesteuer grundsätzlich auf den Prüfstand stellt (Gleichbehandlungssatz, Willkürverbot, Unvereinbarkeit der „staatlichen Strafe“ für Tierliebe)

13 Gedanken zu „Erhöhung der Hundesteuer

  1. Das kann doch nicht wahr sein! 👿 🙄 Jetzt sollen die Hundebesitzer die zu geringen Einnahmen der Gemeinde ausgleichen. Das ist ja wohl die reine Willkür! Da wird der Hund zum Luxusgut; was folgt dann? Die Einführung einer Gardienensteuer? 😮 Oder gibt es sonst noch lustige Einfälle? Und was hat der Hundehalter davon?
    Wen trifft man da? Tierliebe Menschen, die aus verschiedenen -meist sozialen- Gründen einen Hund halten um z.B. nicht allein leben zu müssen oder ihren Kindern das Leben mit einem Tier und entsprechendes Verantwortungsbewusstsein zu zeigen. Oder um einen Partner für Alltag und Freizeit zu haben. Oder, oder, oder…
    Wie auch immer, das Halten eines Hundes hat schon manche Einsamkeit überbrückt und viele psychiatrische Behandlungen erspart.
    Die Hundesteuer sollte nicht erhöht, sondern abgeschafft werden!

  2. Ich finde die Hundesteuer die eine Luxussteuer ist muß weg. Der Hund ist kein Luxus sondern trägt bei vielen Menschen zur Gesundheit bei (regelmäßige Spaziergänge, sozialer Partner für einsame Menschen, Erziehungshelfer für Kinder).

  3. Statt einer Hundesteuererhöhung sollten die Hundehalter angehalten werden die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Ob Wohngebiet, Spielplatz, Sportplatz oder sonstwo überall liegen eklige Hundehaufen. Hier hilft keine Steuererhöhung sondern nur ein Bußgeld.

  4. Die Steuersätze werden ab Januar 2013 um 30 % erhöht, so dass eine Ertragsverbesserung in gleicher Höhe vorliegt. Der Planansatz für die Hundesteuer im Haushaltsentwurf 2012 war 42.000 €. Hinzu kommt noch die Ertragsverbesserung aus der Bestandsermittlung der Hunde.

  5. Eine große Sauerei. Ach, wären wir doch in Frankreich und wären wir doch Franzosen dann…
    Leider sind wir Deutsche in Deutschland was bedeutet, dass wir uns furchtbar aufregen, schimpfen,

  6. Wie ich erfahren habe ist die willkürliche Hundesteuererhöhung beschlossen. Aber nicht nur das, jetzt werden den Hundebesitzern -sozusagen als moralisch erhobener Zeigfinger- auf Antrag des Herrn Mansel von der SPD noch Kotbeutel zugestellt. Und da spielt die Gemeinde noch mit! Und gibt für Scheiße Geld aus.
    Herr Tholen, Herr Mansel, sollten sie das lesen: wie sind den ihre Vorstellungen von Hundebesitzern? Und, Herr Mansel, Pferde kacken dickere Haufen, ich habe sie oder ihre Reitkollegen aber noch nicht mit der Biotonne am Sattelknauf gesehen.
    Das ist insgesamt eine Frechheit!

  7. Für Alle, die es noch mit mitbekommen haben: seit Januar 2013 liegt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Hundesteuer in Deutschland vor. In der EU haben nur noch Österreich und Deutschland eine Hundesteuer – mit Urteil am 24. Januar 2013 ist auch in den Niederlanden die Hundesteuer abgeschafft worden.

    Die bundesweite Petition gegen die Hundesteuer in Deutschland gibt es hier:

    http://www.openpetition.de/petition/online/fuer…ndesteuer-erhebungen

    Bitte schickt sie an Eure Privatkontakte. Sorgt bitte dafür, dass sie großflächig an Hundefreunde verteilt wird. Es werden 50.000 Unterschriften benötigt.

Schreibe einen Kommentar zu Gangelter Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert