LKW-Durchfahrtsverbot???

Die UB Gangelt fordert nach der Fertigstellung der Ortsumgehung ein LKW-Durchfahrtsverbot durch den Ortskern von Gangelt und hat deshalb einen Antrag an die Gemeindeverwaltung gerichtet.

Der Schwerlastverkehr nutzt entweder aus wirtschaftlichen Gründen oder auch wegen der katastrophalen Beschilderung weiterhin den Weg durch die Ortsmitte von Gangelt. Die Herabstufung der L47 zwischen den Kreisverkehren „Gewerbegebiet“ und „Jakob-Muth-Schule“ zur Gemeindestraße soll erst zum 1.1.2022 erfolgen. Nach Ansicht der UB Gangelt sollte jedoch nach der Fertigstellung der Ortsumgehung bereits jetzt mit der innerörtlichen Verkehrsentlastung und der Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastung durch Ausschluss des Schwerlastverkehrs begonnen werden. Da für die noch als Landstraße eingestufte Sittarder Straße das Land NRW Straßenbaulastträgerin ist, soll laut Antrag der UB Gangelt der Bürgermeister zu Gesprächen mit den zuständigen Behörden beauftragt werden, um ein sofortiges LKW-Durchfahrtsverbot zu erwirken.

Update:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 29.09.2020 teilte der Bürgermeister mit, dass es rechtlich keine Möglichkeit gäbe, dem Antrag der UB Fraktion zu entsprechen. Landesstraßen sind nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW vorrangig zur Aufnahme des regionalen- und überregionalen Verkehrs, einschließlich der LKW-Verkehre, bestimmt.

Anmerkung:

Laut Antrag der UB Gangelt sollte der Bürgermeister lediglich zu Gesprächen mit den zuständigen Behörden beauftragt und nicht zu einer gestzeswidrigen Handlung aufgefordert werden! Wegen mehrheitlicher Ablehnung durch die Ausschussmitglieder bleibt es daher ungeklärt, ob im Wege der Kontaktaufnahme eine andere Lösung hätte erreicht werden können. Den unmittelbaren Anwohnern bleibt der Trost, dass nach der Herabstufung zur Gemeindestraße ab dem 01.01.2022 und der danach beginnenden Ortskernsanierung die Durchfahrt für den Durchgangsverkehr eher unattraktiv werden dürfte.

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