In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2012 wurde die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage der Gemeinde Gangelt einstimmig beschlossen (Drucksache IX/0388). Der Gemeinderat hat am 11.12.2012 einstimmig die Änderung der Satzung beschlossen.
Für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungsanlagen erhebt die Gemeinde Gangelt Kanalnutzungsgebühren nach dem sog. Schmutzwassermaßstab (entsprechend dem Frischwasserbezug in qbm) sowie nach dem Niederschlagswassermaßstab (entsprechend der Niederschlagswasser abführenden Fläche in qm).
Seit dem 01.01.2012 betragen die Entwässerungsgebühren 2,43 €/ qbm Schmutzwasser bzw. 0,70 €/ qm befestigter Fläche.
Nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Benutzungsgebühren sind Gebühren zu erheben, die die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage decken.
Eine durch die Gemeindeverwaltung vorgenommene Überprüfung der Gebührensätze hat ergeben, dass die derzeitigen Gebührensätze ab dem 01.01.2013 neu festzusetzen sind.
Dem Ausschuss werden Gebührensätze von 2,80 €/ qbm (Schmutzwasser) und 0,76 €/ qm (befestigter Fläche) empfohlen.
Die Auswirkungen für einen Musterhaushalt (4 Personen, 140 qbm Wasserverbrauch, 130 qm versiegelte Fläche) sind aus der nachfolgenden Beispielsrechnung ersichtlich:
2011 | 2012 | 2013 | |
Abwassergebühr | 345,80 € | 340,20 € | 392,00 € |
versiegelte Fläche | 100,10 € | 91,00 € | 100,10 € |
Gesamt | 445,90 € | 431,20 € | 492,10 € |