Befahren des Gehweges?

Es gibt Dinge, die man eigentlich nicht für möglich hält! Weder in der Gemeinderatssitzung im August, noch in der Bauausschusssitzung in dieser Woche konnten die Fragen der UB Ausschussmitglieder zur Anbindung des neuen Baugebietes „Gelindchen III“ an das bestehende Wohngebiet, insbesondere die Anbindung an die Fasanenstraße beantwortet werden. Als Zuhörer konnte man den Eindruck gewinnen, dass weder das Planungsbüro, noch die Verwaltung und auch einige Ausschussmitglieder die Situation vor Ort kannten.

Derzeit verläuft von der Kreuzung Rebhuhnstraße/ Fasanenstraße in Richtung Plangebiet ein abgetrennter, gepflasterter Gehweg von 1,5 m Breite neben einem asphaltierten Weg von 4 m Breite (vgl. Foto). Auf Nachfrage der UB, ob an dieser Stelle Begegnungsverkehr erlaubt werden solle oder ob ggf. wegen der geringen Fahrbahnbreite eine Einbahnstraßenregelung die bessere Lösung sei, wurde mitgeteilt, dass nach derzeitigem Planungsstand der Begegnungsverkehr vorgesehen ist. Bei Bedarf sollen die PKW’s über den lediglich 5 cm erhöhten Gehweg ausweichen.

Unglaublich, aber wahr!!!

Gehwege sind grundsätzlich für Fußgänger vorgesehen. Ausnahmsweise dürfen diese von Kindern, die jünger als acht Jahre alt sind, mit dem Fahrrad benutzt werden (ggf. mit Aufsichtsperson). Die Straßenverkehrsordnung schreibt konkret vor, welcher Verkehrsteilnehmer welche Verkehrsfläche zu nutzen hat. So müssen Fahrzeuge nach § 2 Abs. 1 StVO die Fahrbahn benutzen. Wenn Fahrzeugführer entgegen der StVO den Gehweg befahren, beginnen seit dem 28.04.2020 die Sanktionen bei mindestens 55 Euro und können aber abhängig von den Umständen der Ordnungswidrigkeit auch höher ausfallen.

Die UB Gangelt wird daher gegen eine derartige ordnungswidrige Verkehrsregelung stimmen!

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