In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2013 und des Gemeinderates am 03.12.2013 wurde die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren einstimmig beschlossen (Drucksache IX/0510).
Die Gemeinde Gangelt erhebt ausschließlich Gebühren für den Winterdienst. Aufgrund der Unterdeckungen im Gebührenhaushalt bedingt durch die strengen Winterjahre 2009 und 2010 sind die Gebühren ab dem 01.01.2012 bzw. 01.01.2013 stufenweise erhöht worden (Gebühr je lfd. Meter Grundstücksfront je nach Reinigungsklasse 0,50 € bzw. 0,25 €).
Durch die erzielten Überschüsse in den Gebührenhaushalten 2011, 2012 und voraussichtlich auch 2013 konnte das Defizit nahezu ausgeglichen werden, so dass ab dem 01.01.2014 eine Senkung der Gebühren erfolgen kann (Gebühr je lfd. Meter Grundstücksfront je nach Reinigungsklasse 0,40 € bzw. 0,20 €).
Ein Gedanke zu „Straßenreinigung/ Winterdienst 2014“
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Geilenkirchen wurde entschieden, dass die Straßenreinigung und der Winterdienst teurer werden. Die Straßenreinigungsgebühren werden auf 1,24 € je Frontmeter, die Winterdienstgebühr wird auf 1,41 € je Frontmeter angehoben.
Ein Vergleich mit Gangelt ist nur bedingt möglich, da die Straßenreinigung in der Gemeinde Gangelt den Grundstückseigentümern obliegt. Jedoch ist die Winterdienstgebühr in Gangelt (0,40 € bzw. 0,20 € je Frontmeter) deutlich geringer und konnte aufgrund der erzielten Überschüsse in den vergangenen drei Jahren zugunsten des Gebührenzahlers gesenkt werden.