In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2014 und des Gemeinderates am 30.09.2014 wurde die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage der Gemeinde Gangelt einstimmig beschlossen (Drucksache X/0061).
Für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungsanlagen erhebt die Gemeinde Gangelt Kanalnutzungsgebühren nach dem sog. Schmutzwassermaßstab (entsprechend dem Frischwasserbezug in cbm) sowie nach dem Niederschlagswassermaßstab (entsprechend der Niederschlagswasser abführenden Fläche in qm).
Seit dem 01.01.2014 betragen die Entwässerungsgebühren 2,67 €/ cbm Schmutzwasser bzw. 0,76 €/ qm befestigter Fläche.
Nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Benutzungsgebühren sind Gebühren zu erheben, die die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage decken.
Eine durch die Gemeindeverwaltung vorgenommene Überprüfung der Gebührensätze hat ergeben, dass ab dem 01.01.2015 die Gebühr für Niederschlagswasser zu senken ist, während die Schmutzwassergebühr unverändert bleibt.
Die Gebührensätze sollen ab dem 01.01.2015 auf 2,67 €/ cbm (Schmutzwasser) und 0,72 €/ qm (befestigter Fläche) festgesetzt werden.