Vergabegrundsätze ab 2015

Unter Berufung auf den Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 06.12.2012 hatte die Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2015 eine Erhöhung der Wertgrenzen für die freihändigen Vergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (VOL/A) und bei Bauleistungen (VOB/A) auf jeweils 100.000 € (bisher: 10.000 €) beabsichtigt. Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. € sollten im Wege einer beschränkten Ausschreibung durchgeführt werden (Drucksache X/0123).


Die CDU-Fraktion war der Auffassung, dass die Werte für die freihändigen Vergaben zu hoch sind und schlug den Wert von 15.000 € vor. Bei den Bauleistungen sollte die von der Verwaltung vorgeschlagene Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung unverändert übernommen werden.

Die UB Fraktion hatte eine andere Auffassung. Die Reduzierung der Grenze für die freihändige Vergaben wurde begrüßt, jedoch konnte die doch deutliche Erhöhung der Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung bei den Bauleistungen nicht geduldet werden, da es wohl eher ein Ausnahmefall in der Gemeinde Gangelt sein dürfte, dass Baumaßnahmen in dieser Höhe anfallen. Selbst in den Städten Xanten oder Hürth gibt es keine derart hohe Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung. Daran ändere auch der Hinweis in der Sitzungsvorlage nichts, die Nachbarkommunen Selfkant und Waldfeucht haben ihre Vergabesätze entsprechend angepasst, zumal entsprechende Nachweise der Sitzungsvorlage nicht beigefügt waren.

Daraufhin erklärten Bürgermeister Tholen und Bauamtsleiter Mevißen, dass es wohl in den beiden Kommunen keine Dienstanweisungen geben solle und deshalb dort die erhöhten Sätze des Runderlasses gelten würden. Der Wahrheitsgehalt der Sitzungsvorlage („Auch die Nachbargemeinden Selfkant und Waldfeucht haben bereits ihre Vergabesätze entsprechend angepasst.“) wurde seitens der UB Gangelt stark angezweifelt. Ob die Entscheidung des Ausschusses durch die Desinformation in der Sitzungsvorlage in eine bestimmte Richtung gelenkt werden sollte, bleibt spekulativ, da der von der CDU und SPD gegen die Stimmen der FW, Grün-Liberalen und UB gefasste Beschluss in einigen Punkten vom Beschlussvorschlag der Verwaltung abweicht.

Beschlossen wurde:

a) freihändige Vergaben bei Liefer- u. Dienstleistungen sowie Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 15.000 € (ohne Umsatzsteuer); bei Vergaben über 1.500 € muss eine Preisanfrage vorausgehen, an der mindestens 3 Bieter zu beteiligen sind; wahlweise kann auch eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden

b) beschränkte Ausschreibung bei Liefer- u. Dienstleistungen sowie Bauleistungen bei einem Auftragswert zwischen 15.000 € und 1 Mio. € (ohne Umsatzsteuer); es sollen 5 bis 8 fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben

c) Abweichungen von den Regelungen sind aktenkundig zu begründen

d) Ausschüsse, denen nach der Zuständigkeitsordnung ein Vergaberecht zusteht, können abweichende Vorgaben für die Vergaben beschließen

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