In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2013 und des Gemeinderates am 03.12.2013 wurde die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Gangelt einstimmig beschlossen (Drucksache IX/0512).
Bedingt durch verschiedene Faktoren war eine Neukalkulation der Abfallgebühren erforderlich. Durch die Neuvergabe von Transport und Entsorgung für Rest- und Sperrmüll hat der Kreis Heinsberg die Gewichtsgebühr von 175,00 €/t aus 132,00 €/t (-24,57%) gesenkt. Jedoch wurde die zu zahlende Grundgebühr, die sich nach den Einwohnerzahlen in den Kommunen richtet, von 5,00 € auf 5,89 € (+17,8 %) erhöht.
Nach den Ermittlungen der Gemeindeverwaltung sollen ab dem 01.01.2014 die Grundgebühr für den 80/ 120 L Restmüllbehälter von 55,67 €/ Jahr auf 54,70 €/ Jahr (-1,74 %) und die Gewichtsgebühr für den Restmüll von 0,24 €/ kg auf 0,20 €/ kg (-16,67 %) gesenkt werden.
Die Gewichtsgebühr beim Bioabfall von 0,15 €/ kg soll weiterhin kostendeckend sein und bleibt daher unverändert.
Ein Gedanke zu „Abfallgebühren 2014“
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Geilenkirchen wurde entschieden, dass die Grundgebühr für ein 120-/ 240-l-Restabfallgefäß in Höhe von 98,00 €/ Jahr beibehalten werden soll (Vergleich Gangelt: 80-/120-l-Restabfallgefäß 54,70 €/ Jahr).
Jedoch wird die Gewichtsgebühr in Geilenkirchen für das Jahr 2014 von bisher 0,15 € auf 0,11 €/ kg abgesenkt (Vergleich Gangelt: 0,20 €/ kg Restabfälle).
Zwei Rechenbeispiele zeigen, dass die Müllentsorgung in Gangelt günstiger als in der Stadt Geilenkirchen ist:
1. 4-Personen-Haushalt (250 kg Restabfälle)
Geilenkirchen: 125,50 €; Gangelt: 104,70 €
2. 2-Personen-Haushalt (100 kg Restabfälle)
Geilenkirchen: 109,00 €; Gangelt: 74,70 €