In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2016 und des Gemeinderates am 27.09.2016 wurde die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Gangelt einstimmig beschlossen (Drucksache X/0319).
Die Gewichtsgebühr für Rest- und Sperrmüll werden durch den Kreis Heinsberg von 103,00 €/t auf 119,00 €/t erhöht, weil insbesondere ein Mehrbedarf für noch ausstehende Rekultivierungsmaßnahmen auf den beiden Kreismülldeponien festgestellt wurde.
Diese Änderungen machen eine Neuermittlung der gemeindlichen Abfallgebühren erforderlich.
Die gemeindliche Grundgebühr für 80 L/120 L Restmüllbehälter kann trotz Erhöhung der Grundgebühr durch den Kreis Heinsberg von 63,30 €/Jahr auf 58,66 €/Jahr gesenkt werden. Wesentliche Gründe hierfür sind die voraussichtlich erhöhten Erlöse aus dem Papierverkauf 2017 ( ca. 16.500,00 € ) und die gesetzlich vorgeschriebene Entnahme des Sonderpostens „Gebührenausgleich Abfallbeseitigung“ in Höhe von 12.700,00 €.
Die Gewichtsgebühr für Restmüll ist von 0,17 €/kg auf 0,18 €/kg zu erhöhen.
Die Gewichtsgebühr beim Bioabfall in Höhe von 0,15 €/kg ist weiterhin kostendeckend.