Antrag auf Erläuterung von Jahresabschlüssen

Von der UB-Gangelt wurde der Antrag gestellt, dass die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses vor der Genehmigung von Jahresabschlüssen in einer gesonderten Sitzung den Jahresabschluss durch die Verwaltung erläutert bekommen. Des Weiteren sollte diese Sitzung dazu dienen, Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten, Probleme zu erörtern und durch Stichproben Einsicht in die umfangreiche Belegsammlung zu nehmen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2011 beraten (Drucksache IX/0272) und von den anderen Fraktionen (CDU, SPD und FDP) abgelehnt.


Da die Gemeinde Gangelt über kein Rechnungsprüfungsamt verfügt, obliegt es den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses die durch die Verwaltung erstellten Abschlüsse zu prüfen. Hierbei konnten bislang in der Sitzung die Buchführungs­un­terlagen und die Belegsammlung eingesehen werden.

Bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2009 hat sich der Ausschuss eines Wirtschaftsprüfers bedient, der den Bilanzentwurf der Verwaltung geprüft und mit einem Testat versehen hat. In dieser testierten Eröffnungsbilanz musste nach der Prüfung der Gemeindeprüfanstalt NRW der Bilanzansatz für die Grund­stücke geändert werden, da unzu­treffende Bodenrichtwerte ange­setzt waren. Auf Nachfrage der UB-Gangelt musste nunmehr eine weitere Korrektur der Eröffnungsbilanz wegen eines Nichtansatzes eines Aktivpostens von 1,5 Mio. Euro vorgenommen und eine Nach­tragsprüfung durch den Wirt­schaftsprüfer durchgeführt werden. Erschreckenderweise stellte sich bei dieser Nachfrage auch heraus, dass sowohl die Verwaltung als auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht mit den aktuellsten Handreichungen zur Gemeindehaushalts­verordnung gearbeitet haben.

Da selbst Experten manchmal den Überblick verlieren können, ist es den Aus­schussmitgliedern im Grunde genommen gar nicht mehr zuzumuten, ein derart kom­plexes Zahlenwerk innerhalb einer Sitzung gewissenhaft zu prüfen und dem Ge­meinderat eine Beschlussempfehlung auszusprechen.

Um derart komplexe Zahlenwerke in kurzer Zeit zu überblicken, kritisch zu hinterfragen und stichproben­artige Überprüfungen vorzunehmen, sollten nach An­sicht der UB-Gangelt künftig die Jahresabschlüsse – wie die Haushaltspläne bei den Klausurtagungen der einzelnen Fraktionen – den Mitglie­dern des Rechnungsprüfungsausschusses in einer Sondersitzung ausführlich durch die Verwaltung vorgestellt werden. Bei Bedarf kann dann darüber diskutiert und die stichprobenartige Überprüfung der Belege vorgenommen werden.

Antrag der UB-Gangelt

 

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