Nachdem unser Ausschussmitglied Heinz Huben in der Sitzung vom 24.09.2013 wegen nicht form- und fristgerechter Zustellung der Sitzungsunterlagen eine Vertagung der Sitzung beantragt hatte, vertrat die Gemeindeverwaltung die Rechtsauffassung, dass diese Sitzung gar nicht stattgefunden habe.
Diese Rechtsauffassung wurde durch Heinz Huben in der neu angesetzten Sitzung vom 7.10.2013 moniert, da die Sitzung am 24.09.2013 vom Ausschussvorsitzenden eröffnet und bei der Feststellung der form- und fristgerechten Einladung der Antrag auf Vertagung gestellt worden ist.
Mittlerweile hat die Gemeindverwaltung die rechtliche Situation von der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg prüfen lassen. Die Prüfung bestätigt den Einwand von Heinz Huben. Da die Sitzung am 24.09.2013 eröffnet wurde, hat sie auch stattgefunden.
In einem Schreiben an die Ratsmitglieder der Gemeinde Gangelt hat sich der Bürgermeister für die fehlerhafte Rechtsauffassung entschuldigt.