Gegen einen Beschluss des Gemeinderates vom 07.12.2015 hat die UB Gangelt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde innerhalb der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abgegeben und die Aufhebung des Beschlusses gefordert.
Bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Vor dem Unkelsfeld“ war seitens der Verwaltung das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB vorgesehen worden, da die Grundzüge des Bebauungsplanes durch die Verschiebung der Baugrenze nicht berührt sein sollten. Was die Verwaltung den Mitgliedern des Gemeinderates jedoch vorenthalten hatte, war, dass bei der ursprünglichen Bebauungsplanaufstellung auf Drängen der Eigentümer der Grundstücke Gaterstraße 2-14 im rückwärtigen Bereich dieser Grundstücke die Hausgärten erhalten bleiben sollten. Die damals geplante Bebauung wurde daraufhin ersatzlos aufgehoben.
Entgegen der damaligen Beschlussfassung ist nunmehr bei den Grundstücken Gaterstraße 2 + 4 eine Bebauung im rückwärtigen Bereich im vereinfachten Verfahren beschlossen worden, obwohl nach Ansicht der UB Fraktion – bei jetziger Kenntnis – wesentliche Grundzüge des ursprünglichen Bebauungsplanes berührt werden. Mehrere Eigentümer und Anwohner sollen bereits ebenfalls Enspruch gegen den Beschluss erhoben haben.
Ein besonderes Geschmäckle bekommt die Sache zudem, da diese Grundstücke einem Ratsmitglied der CDU-Mehrheitsfraktion gehören sollen.
Die Sitzungsvorlage finden Sie hier.