Dem Bau- und Umweltausschuss liegt für die Sitzung am 02.12.2014 ein Antrag auf Erweiterung einer vorhandenen Anlage zur Tierhaltung (Legehennen) vor.
In der Begründung des Planungsbüros heißt es: “ […] Der Vorhabenträger möchte die Anlage erweitern. Die baulichen Anlagen sollen größenordnungsmäßig verdoppelt werden. Hierzu wäre die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Dem Änderungswunsch des Vorhabenträgers entsprechend würde sich die Gesamtzahl der genehmigten Tierhaltung auf ca. 195.000 Einheiten nahezu verdoppeln. […] Es ist ausschließlich von den politischen Vertretern der Gemeinde Gangelt über den Antrag zu befinden. […]“
Gespannt darf man auf die Meinungen der Fraktionen zu einer möglichen Erweiterung sein. Bei den Beratungen zur Ausweisung der Vorrangfläche in den Jahren 2010 und 2011 ist heftigst über die Größe der Vorrangfläche diskutiert worden. Die ursprünglich vorgesehene Fläche von 2,2 ha hätte mit baulichen Anlagen für 200.000 Hühner bebaut werden können. Da der Planer Herr von der Heide eine reduzierte Fäche als völlig ausreichend angesehen hatte, wurde eine Vorrangfläche ausgewiesen, auf der zwei Betriebe mit je 39.900 Hühnern errichtet werden können bzw. dürfen.
Ein Gedanke zu „Erweiterung eines Legehennenbetriebes?“
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben sich in der Sitzung einstimmig gegen den Antrag auf Erweiterung der Anlage zur Tierhaltung (Legehennenanlage) und eine damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen.