In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2014 und des Gemeinderates am 30.09.2014 wurde die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Gangelt einstimmig beschlossen (Drucksache X/0062).
Der Kreis Heinsberg reduziert die Gewichtsgebühr für Rest- und Sperrmüll ab dem 01.01.2015 von 132,00 €/ t auf 103,00 €/ t. Jedoch wurde die zu zahlende Grundgebühr, die sich nach den Einwohnerzahlen in den Kommunen richtet, von 5,89 € auf 6,30 € je Einwohner erhöht. Die Änderungen machen eine Neukalkulation der gemeindlichen Abfallgebühren erforderlich.
Nach dem Beschluss des Gemeinderates wird ab dem 01.01.2015 die Grundgebühr für den 80/ 120 L Restmüllbehälter von 54,70 €/ Jahr beibehalten und die Gewichtsgebühr für den Restmüll wird von 0,20 €/ kg auf 0,17 €/ kg gesenkt.
Die Gewichtsgebühr beim Bioabfall von 0,15 €/ kg bleibt weiterhin kostendeckend und daher unverändert.