Begrenzung der Tagesordnungspunkte

Von der UB-Gangelt wurde der Antrag gestellt, die Sitzungsvorlagen für die Ausschüsse und den Gemeinderat auf maximal 10 Tagesordnungspunkte zu begrenzen. Dieser Antrag wurde zunächst in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2009 beraten (Drucksache IX/0021) und auf die Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2009 vertagt.

Die dem Antrag vorangegangenen Sitzungsvorlagen waren derart umfangreich, dass selbst der Briefumschlag kaum durch den Briefschlitz passte. Für die konstruktiv mitarbeitenden und im Beruf stehenden Ratsmitglieder ist es nahezu unmöglich die Vielzahl der Sachthemen mit der Sorgfalt, die grundsätzlich von einem politischen Mandatsträger erwartet wird, durchzuarbeiten.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde dieser Antrag dahingehend moniert, dass man mit der Begrenzung auf 10 Tagesordnungspunkte keine begrenzte Sitzungsdauer erreichen kann. Der Ausschuss verständigte sich auf eine Vertagung in die nächste Ratssitzung, um der UB-Fraktion die Möglichkeit zur Modifizierung ihres Antrages zu geben.

In der Sitzung des Gemeinderates hat die UB-Gangelt angeregt, die Anzahl der Tagesordnungspunkte so zu bemessen, dass diese in einer angemessenen Zeit behandelt werden können. Der modifizierte Antrag wurde einstimmig verabschiedet.

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