Gebührenkalkulation Friedhofsgebühren 2013

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2012 wurde über die Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens in der Gemeinde Gangelt für das Jahr 2013 informiert.

Nach dem Kommunalabgabengesetz soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen.

Ausweislich der seitens der Verwaltung vorgelegten Kalkulation liegen die für das Jahr 2013 ermittelten Gebühren zum Teil 5 bis 6 % unter den im vergangenen Jahr festgesetzten Gebühren.

Für unser Ausschussmitglied, Roger Schröder, war es nicht nachvollziehbar, weshalb die Straßenreinigungsgebühren um 1 bzw. 2 Cent angehoben und die Friedhofsgebühren nicht zu Gunsten der Gebührenzahler angepasst werden. Er stellte deshalb die Frage, ob in der Gemeinde Gangelt nur Gebührenerhöhungen beschlossen und Gebührensenkungen vernachlässigt werden.

Daraufhin wurde ihm vom Ausschussmitglied, Gerd Schütz (CDU), ein populistisches Verhalten vorgeworfen, da gerade die UB in den vergangenen Jahren ausgeglichene Gebührenhaushalte gefordert habe. Herr Schütz wurde darauf hingwiesen, dass keineswegs Populismus vorliege, da in den vergangenen Jahren die Gebührenhaushalte für die Friedhofsgebühren im sechsstelligen Bereich defizitär waren, vom Steuerzahler finanziert wurden und eine Anpassung nach dem Kommunalabgabengesetz auch rechtens war.

Abschließend stellte er den Antrag, die Friedhofsgebühren an das Kalkulationsergebnis anzupassen. Der Ausschussvorsitzende, BM Tholen, hat über diesen Antrag nicht entscheiden lassen.

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