In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2013 wird über die Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens in der Gemeinde Gangelt für das Jahr 2014 informiert.
Nach dem Kommunalabgabengesetz soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen.
Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation ist eine Gebührenerhöhung ab 2014 nicht vorgesehen, da nach derzeitigem Ermittlungsstand für die Jahre 2013 und 2014 Überschüsse erzielt werden.
Diese sollen zur Reduzierung des im Jahr 2012 entstandenen Verlustes verwendet werden.