Öffnung der Hastenrather Straße

Von der UB-Gangelt wurde der Antrag auf Öffnung der Hastenrather Straße als Einbahnstraße gestellt. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.05.2012 beraten und abgelehnt (Drucksache IX/0324).

Weitere Informationen folgen in Kürze.


Aus uns nicht bekannten Gründen wurde die Hastenrather Straße vor längerer Zeit in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Seitdem stellt sie eine mit Steuergeldern gebaute Sackgasse dar, deren Nutzen nur noch als verkehrsberuhigte Zone für die dortigen Anwohner zu sehen ist.

Beim Bau der Querungshilfe auf der B56 im Bereich des Nahversorgungsgebietes wurde die Hastenrather Straße vor Kurzem vorübergehend für den Verkehr in Richtung Hastenrath geöffnet. Der Bau der Querungshilfe war erforderlich, da im Bereich des Nahversorgungsgebietes das mit ca. 11.000 Fahrzeugen täglich höchste Verkehrsaufkommen in Gangelt festgestellt wurde und ein gefahrloses Überqueren der Straße für Fußgänger nahezu unmöglich war. Ebenso kam es durch die bestehende Verkehrsführung beim Ein- und Abbiegen dort bereits vermehrt zu Unfällen, insbesondere auch mit Zweiradfahrern.

Nach Ansicht der UB-Gangelt bietet sich zur Entlastung der B 56 und der damit verbundenen Reduzierung des Unfallrisikos die Öffnung der Hastenrather Straße als beinahe kostenneutrale und kurzfristig umsetzbare Maßnahme an. Nebeneffekt wäre ein Verkürzung von Fahrzeiten und ein verringertes CO2-Aufkommen, da der Umweg über die K2/ Martin-May-Straße entfallen würde.

Die von der UB-Gangelt favorisierte Verkehrsführung sollte ab der Zufahrt Hof Grootfeld als Einbahnstraßenregelung mit Ausfahrt Richtung Hastenrath erfolgen.

Antrag der UB-Gangelt

 

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