Verkehrsregelung Hastenrather Straße

Die Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses sieht am 11.02.2014 eine Beratung zur Verkehrsregelung der Hastenrather Straße vor (Drucksache IX/0540).


Neben dem erneuten Antrag der UB Gangelt auf unverzügliche Öffnung der Straße liegen mittlerweile ein Antrag der CDU Fraktion und ein Einwohnerantrag nach § 24 Gemeindeordnung vor. Letzterer greift den Antrag der UB Gangelt aus dem Jahr 2012 auf und begehrt die Öffnung im Wege einer Einbahnstraßenregelung.

Wurde der 1. Antrag der UB Gangelt auf Öffnung der Hastenrather Straße als Einbahnstraße noch durch den Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 22.05.2012 abgelehnt, so stellt die Verwaltung beim 2. Antrag nunmehr fest, dass sie für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nicht zuständig ist und hat aus diesem Grund den Antrag bereits an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Weshalb das Verfahren im Jahr 2012 anders war, ist wohl nur der Verwaltung bekannt!

Ebenso soll mit dem Einwohnerantrag verfahren werden. Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses soll am 28.01.2014 formell die Unzuständigkeit der Gemeinde und die Weiterleitung des Antrages an die zuständige Behörde beschlossen werden (Drucksache IX/0538).

Der Vollständigkeit halber wird noch der Antrag der CDU Fraktion erwähnt, mit dem eine erneute Beratung der Verkehrsregelung „Hastenrather Straße“ nach Fertigstellung der Ortsumgehung Gangelt bzw. Inbetriebnahme der B 56n beantragt wird.

Da nach den Feststellungen der Verwaltung, die Öffnung oder Sperrung von Straßen durch Verkehrszeichen gemäß § 45 StVO in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden fällt und die Gemeinde demnach für die beiden Anträge auf Öffnung nicht zuständig ist, stellt sich die Frage, weshalb eine Beratung durchgeführt und welcher Beschluss im Bau- und Umweltausschuss eigentlich erfolgen soll?

Wegen der von der Verwaltung festgestellten Unzuständigkeit kann das Gremium keine Öffnung beschließen. Die beiden Anträge dienen daher nur als Vorlage für das eigentliche Ansinnen. Da durch die Berichterstattung der Presse die bisherige Argumentation mit der Häufung von Unfällen widerlegt worden ist, sollen durch eine Beschlussfassung weitere Beratungen zur Verkehrsregelung auf unbestimmte Zeit verschoben und weitere Diskussionen möglicherweise vorerst unterbunden werden.

Was soll das? Und wieso weitere Beratungen, wenn die Gemeinde nicht Entscheidungsbehörde ist? Wer trifft hier eigentlich tatsächlich die Entscheidung über die Öffnung?

Fragen über Fragen…

Es bleibt daher abzuwarten, ob die zuständige Behörde den Anträgen zustimmt oder aber neue Gründe für die Aufrechterhaltung der Sperrung findet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert