Verstoss gegen Mindestlohnbestimmungen beim Glasfaserausbau?

Nach einem Bericht in der Aachener Zeitung vom 06.07.2013 hat das Hauptzollamt Aachen bei einer Kontrolle in Gangelt wegen des Verstoßes gegen die Mindestlohnregelungen, der illegalen Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe und des Verdachts sonstiger Straftaten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Laut Berichterstattung hatte die Deutsche Glasfaser GmbH einen Millionenauftrag für die Verlegung von Glasfaserkabel im Kreis Heinsberg europaweit ausgeschrieben. Ein Unternehmen aus Slowenien hatte den Zuschlag erhalten und soll laut Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nur 32 der notwendigen 80 Arbeiter nach Deutschland geschickt haben. Um das erforderliche Personal stellen zu können, soll zudem eine Vermittlungsfirma aus Tschechien beauftragt worden sein. Diese sei dann bei einer Firma in der Slowakei fündig geworden, die weitere 33 Arbeiter nach Deutschland entsenden konnte und bei einer weiteren slowakischen Firma 27 Arbeiter anderer ethnischer Herkunft (Roma) akquirieren konnte, die jeweils für vertraglich vereinbarte 350 Stunden und einen Stundenlohn von 2,30 € in den Kreis Heinsberg gebracht wurden. Dem ausführenden Unternehmen soll ein Stundenlohn von 8,00 € pro Arbeiter und Stunde gezahlt worden sein.

Da gegen die Mindestlohnbestimmungen verstoßen wurde, wird derzeit gegen die Geschäftsführer der slowenischen und slowakischen Firmen ermittelt. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die grundsätzlich mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. Wer wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist, kann zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden. Bußgelder von mehr als 200 Euro werden in das Gewerbezentralregister eingetragen.

Der Vorgang soll am Montag an die Staatsanwaltschaft Aachen übergeben werden.

Nach Ansicht der UB-Gangelt sollten in diesem Zusammenhang ebenfalls die Vorschriften zur Einhaltung der Regelungen der täglichen Arbeitszeiten überprüft werden. Grundsätzlich soll die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Ausnahmsweise ist eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden möglich, wenn innerhalb eines sogenannten Ausgleichszeitraumes von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Wer in den vergangenen Wochen die Arbeiterkolonnen, die bereits am frühen Morgen bis in die Abendstunden aktiv waren, beobachtet hat, wird sich gefragt haben, ob nicht auch die Höchstgrenzen von 10 Stunden werktäglicher Arbeitszeit überschritten wurden. Hier sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit ebenfalls Kontrollen durchführen.

Nach weiteren Berichten in der Presse soll sich die GVO, eine hunderprozentige Tochtergesellschaft der slowenischen Telekom, die von der Deutschen Glasfaser den Auftrag zum Ausbau des Glasfasernetzes in der Gemeinde Gangelt erhalten hatte, mittlerweile von ihren Subunternehmern getrennt haben. Die Ausbauarbeiten und die Einhaltung des Zeitplanes in der Gemeinde sollen aber dadurch nicht beeinflusst werden, weil die GVO die erforderliche Zahl der Arbeitskräfte sicherstellt. Des Weiteren soll ab sofort ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitszustand der Arbeiter prüfen.

3 Gedanken zu „Verstoss gegen Mindestlohnbestimmungen beim Glasfaserausbau?

  1. Wer fragt nach 10 Stunden Lärm, Dreck, nach der Gesundheit der Anwohner, die kein Glasfaser wollen aber sich schon Wochen damit abfinden müssen?

  2. Hallo Petra,man kann sich aber auch anstellen-bei uns haben die Arbeiten gerade insgesamt 5 Tage gedauert.(Lärm+Dreck hielten sich sehr in Grenzen)Der Glasfaserausbau wurde höchste Zeit damit wir auch hier den Anschluß an die modernen Medien haben!

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